Wiederbeschaffungswerte
beziehen sich auf den Versicherungswert bzw. den Neuwert und entsprechen dem Betrag, der für die Beschaffung eines gleichen oder vergleichbaren Gegenstandes aufgewendet werden muss.
Zeitwerte
beziehen sich auf den Wert, den ein Vermögensgegenstand zum Bewertungszeitpunkt ohne Verkaufsabsicht hat, wie z. B. den Erbteilungswert.
Verkehrswerte
beziehen sich auf den Realisierungswert, den Erbschaftssteuerwert bzw. den Wert, der bei Verkauf an einen Händler zu erzielen wäre.
Materialwerte
beziehen sich auf den Materialankaufswert bzw. den Kurswert von Metallen und Edelsteinen für die Verwertung von Erzeugnissen. |